Ihr Weg zu einer schnellen Einbürgerung

Ich prüfe Ihre Optionen auf Einbürgerung und setze Ihren Anspruch mit allen rechtlichen Mitteln durch

Nutzen Sie meine langjährige rechtsanwaltliche Erfahrung um schnell einen deutschen Pass zu erhalten

Wie ich für Ihre Einbürgerung sorge

Es gibt zahlreiche Anspruchsgrundlagen, die in der Regel auf der Aufenthaltsdauer und Ihrer sogenannten Integrationsleistung beruhen. Für Sie ist es daher oft schwierig zu erkennen, ob Ihnen ein Anspruch auf die deutsche Staatsbürgerschaft zusteht.

Jeder Fall ist anders, daher lege ich großen Wert auf eine individuelle Betreuung. Ich biete diverse Dienstleistungen an, die ich je nach Lage Ihres Falles miteinander kombiniere.

  • Beratung: Meine Beratungsleistung umfasst eine kurze Analyse Ihres Falles sowie Hilfe bei der Antragstellung. Mit anderen Worten, Sie stellen den Antrag, ich helfe Ihnen beispielsweise bei einzelnen Formulierungen. Meine Kanzlei begleitet Sie auf dem Weg zum deutschen Staatsbürger.
  • Prüfung: Diese Leistung ist umfassender, denn ich prüfe, ob im Zweifel ein Anspruch auf Einbürgerung besteht. Sie leben beispielsweise weniger als 5 Jahre in Deutschland und haben sich nach Ihrer Auffassung ausreichend integriert.
  • Antragstellung: Ich erledige die komplette Antragstellung. Sie müssen mir lediglich die benötigten Unterlagen zur Verfügung stellen, der Rest ist meine Aufgabe. Das ist in der Regel der schnellste Weg zur Einbürgerung.
  • Rechtliche Vertretung: Meine Kanzlei vertritt Sie, wenn es Probleme mit der Einbürgerung gibt oder Ihr Antrag abgelehnt wurde.

Unverbindlich eine Ersteinschätzung Ihres Falles erhalten

Ich möchte es Ihnen so einfach wie möglich machen. Beantworten Sie die Fragen im Formular. Daher prüfe ich zunächst Ihre Chancen auf Einbürgerung und beraten Sie individuell zur weiteren Vorgehensweise. 

Ausgiebige und umfassende Beratung

Sobald Sie sich entschieden haben, mich mit Ihrer Einbürgerung zu beauftragen, erfolgt eine umfangreiche Beratungsleistung. In diesem Beratungsgespräch kläre ich Einzelheiten und helfe Ihnen, den Antrag zu stellen. Ich erörtere beispielsweise, ob bei Ihnen die Voraussetzungen nach § 10 Abs. 1 StAG vorliegen, um zu verhindern, dass Sie einen Antrag einreichen, obwohl Sie keinen Anspruch auf Einbürgerung haben. Manchmal reichen Kleinigkeiten, um die entsprechenden Voraussetzungen zu erfüllen.

Im Beratungsgespräch klären wir Einzelheiten und Fragen persönliche Informationen ab, etwa zu Ihrer rechtlichen Vergangenheit. Außerdem besprechen wir genau, welche Unterlagen Sie mit dem Antrag einreichen müssen. In vielen Fällen reicht diese Leistung aus, um den Antrag selbst zu stellen.

Ich rate aber davon ab, die Aufgabe ohne meine Hilfe anzugehen. Sie sollten zumindest Ihre Unterlagen von mir prüfen lassen.

Ich prüfe ob Sie zur Einbürgerung berechtigt sind

In der Regel müssen Sie dem Antrag auf Einbürgerung Unterlagen zufügen oder Nachweise erbringen.

Wenn Sie seit 5 Jahren rechtmäßig in Deutschland leben, müssen folgende Voraussetzungen für die Einbürgerung vorliegen:

  • Sie haben ein unbefristetes oder auf Dauer angelegtes Aufenthaltsrecht
  • Ihre Identität und Staatsangehörigkeit sind geklärt.
  • Sie beherrschen mündliche und schriftliche deutsche Sprachkenntnisse auf dem Niveau B 1
  • Sie haben einen Test über über Kenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung und der Lebensverhältnisse in Deutschland  bestanden
  • Sie verdienen eigenständig Ihren  Lebensunterhalts  und den für unterhaltsberechtigte Angehörigen
  • Sie führen keine Mehrehe 
  • Sie wurden wegen keiner Straftat verurteilt

In der Praxis gibt es zahlreiche Ausnahmen, daher muss ich eingehend prüfen, ob Sie einen Anspruch auf Einbürgerung haben, auch wenn Sie nicht alle genannten Bedingungen erfüllen. Dann erfolgt die Vorbereitung des Antrages und der Unterlagen.

Vorbereitung auf den Einbürgerungstest

Das Bekenntnis zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung und des Grundgesetzes sind bei der Einbürgerung besonders wichtig.

Sie müssen einen Einbürgerungstest bestehen um Ihre Kenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung und der Lebensverhältnisse in Deutschland nachzuweisen, sofern für Sie keine Ausnahmeregelung zutrifft.

Der Einbürgerungstest umfasst 33 Fragen, davon 3 landesbezogene, die sich auf das Bundesland beziehen in dem Sie leben. Sie müssen mindestens 17 Fragen richtig beantworten, um den Test zu bestehen. Ich helfe Ihnen gerne, wenn Sie Fragen zu dem Test haben.

Müssen Sie den Test bestehen?

Der Einbürgerungstest ist nicht für alle Ausländer vorgeschrieben.

Sie sind davon befreit, wenn Sie

  • jünger als 16 Jahre alt sind,
  • die Anforderungen wegen Krankheit, Behinderung oder altersbedingt nicht erfüllen können,
  • einen deutschen Schulabschluss oder den erfolgreichen Abschluss eines Studiums an einer deutschen Hochschule in den Bereichen Rechts-, Gesellschafts-, Sozialwissenschaften, Politik- oder Verwaltungswissenschaften nachweisen können, 
  • im Rahmen eines Anwerbeabkommens bis zum 30. Juni 1974 in die Bundesrepublik Deutschland kamen,
  • als Vertragsarbeitnehmer bis zum 13. Juni 1990 in die ehemalige DDR eingereist sind,
  • als Ehegatte eines Gast- oder Vertragsarbeiters in diesem zeitlichen Zusammenhang nachgezogen sind.

Wenn Sie den Test absolvieren müssen, rate ich Ihnen online zu üben. Ich stehen Ihnen selbstverständlich für Fragen zur Verfügung.

Hilfe für Ausländer mit geringen Sprach- und Rechtskenntnissen

Auch wer lange in Deutschland lebt, beherrscht in der Regel nicht die komplizierte Amtssprache. Das führt leider dazu, dass Sie auf Recht verzichten, die ihnen zustehen. Daher biete ich Ihnen an, Sie als Anwalt im Hinblick auf die Vor- und Nachteile der Einbürgerung zu beraten.

Ich stehe Ihnen außerdem bei der gesamten Antragstellung zur Seite und sorge dafür, dass Sie so schnell wie möglich einen deutschen Pass in Händen halten.

Hilfe beim Online-Antrag

Sie haben die Option den Antrag einfach online bei der zuständigen Behörde zu stellen. Ich rate dazu, dass Sie dabei unterstütze, denn die Antragstellung ist nicht so einfach, wie es zunächst erscheint. Daher ist es ein Vorteil, wenn ein erfahrener Rechtsanwalt Sie beim Ausfüllen des Formulars berät.

Ihnen werden Rechte vorenthalten

Manchmal hilft nur der Klageweg. Auch ein korrekt gestellter Antrag kann unberechtigt abgewiesen werden. Mal erkennen die Behörden nicht, dass für Sie eine Ausnahmeregelung gilt, mal akzeptieren Sie einen Nachweis nicht. Ich prüfe, ob die Ablehnung berechtigt ist und lege, wenn es uns sinnvoll erscheint, für Sie Widerspruch ein. Wenn es nicht anders geht, begleite ich  Sie auch bei einer Klage.

Ich handele in Ihrem Sinn

Ich vertrete Ihre Interessen als versierter Fachanwalt für Sozialrecht. Sie können mir zu hundert Prozent vertrauen und mir Ihre Situation in allen Einzelheiten schildern. Selbst wenn ich dabei etwas erfahre, dass einer Einbürgerung entgegenstehen könnte, werde ich weiter für Ihr Recht auf Einbürgerung kämpfen.

In nur 3 Schritten zum deutschen Pass

1.Kontaktaufnahme
Sie rufen an oder senden den Fragebogen an mich. Das ist kostenlos und unverbindlich
2. Beratungsgespräch
Wir vereinbaren einen Termin bei dem Sie mich über alle Einzelheiten informieren.

3. Abwicklung

Ich setze Ihren Einbürgerungsanspruch erfolgreich gegenüber den Behörden durch.

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