Wichtige Informationen zur Einbürgerung

Ich informiere umfassend zu Ihrem Recht deutscher Staatsbürger zu werden. Üblicherweise behalten Sie Ihre bisherige Staatsbürgerschaft

Das Recht ein Deutscher zu werden

Die wichtigsten Voraussetzungen, die Sie erfüllen müssen, sind:

  • Sie leben seit fünf Jahren in Deutschland und haben ein unbefristetes oder auf Dauer angelegtes Aufenthaltsrecht
  • Ihre Sprachkenntnisse sind auf dem B 1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen
  • Ihnen sind die Rechts- und Gesellschaftsordnung und die Lebensverhältnisse in Deutschland geläufig
  • oder Sie haben einen Sonderstatus, da Sie auf Grund eines so genannten Anwerbeabkommen bis zum 30. Juni 1974 in die Bundesrepublik Deutschland oder als Vertragsarbeitnehmer bis zum 13. Juni 1990 in die ehemalige DDR eingereist sind.

Ausführliche Informationen finden Sie auf der Seite „Rechtliche Lage“ auf der ich Sie auch über die am 02.02.2024 verabschiedete Modernisierung des Staatsangehörigkeitsrechts informieren. 

Überblick über die neuen Regelungen

Schnellere Einbürgerung: Bisher mussten Sie mindestens 8 Jahre in Deutschland einen Aufenthaltstitel, haben der zum dauerhaften Aufenthalt berechtigt. Nun reichen 5 Jahre und ein unbefristetes oder auf Dauer angelegtes Aufenthaltsrecht. Bei einer besonderen Integrationsleistung reichen sogar nur drei Jahre.

Doppelte Staatsbürgerschaft: Bisher war nur in Ausnahmefällen einen Mehrstaatigkeit möglich, nun ist sie die Regel. Das hat den Vorteil, dass Sie im Heimatland keinen Einschränkungen beim Besitz von Land oder Erbansprüchen unterliegen.

Erleichterungen für in Deutschland geborene Kinder: Sogar Kinder ausländischer Eltern können unter bestimmten Voraussetzungen durch Geburt in Deutschland neben der Staats­angehörigkeit ihrer Eltern die deutsche Staats­angehörigkeit erhalten.

Erleichterungen für Gastarbeitergeneration: Wer im Rahmen eines Anwerbeabkommen bis zum 30. Juni 1974 in die Bundesrepublik Deutschland oder als Vertragsarbeitnehmer bis zum 13. Juni 1990 in die ehemalige DDR eingereist ist, braucht weder Sprachkenntniss nach zu weisen noch einen EInbürgerungstest zu bestehen. Das gilt auch für Ehegatten, wenn sie im zeitlichen Zusammenhang nachgezogen sind.

Einbürgerung nach 3 Jahren

Für eine Einbürgerung nach drei Jahren gilt im Wesentlichen diese rechtliche Grundlage:

  • Sie müssen über ausreichende Sprachkenntnisse verfügen
  • Eine besondere Integrationsleistung nachweisen, beispielsweise durch ehrenamtliche Tätigkeiten

Einbürgerung nach 5 Jahren

Für eine Einbürgerung nach fünf Jahren gilt im Wesentlichen diese rechtliche Grundlage:

  • Der Aufenthalt muss legal gewesen sein.
  • Sie müssen Ihre Sprachkenntnisse mit einem B1 Zertifikat belegen.
  • Ferner müssen Sie den Einbürgerungstest bestehen 
  • Es ist wichtig, dass Sie selbst für Ihren Lebensunterhalt sorgen können.

Einbürgerung von Gast- oder Vertragsarbeitern

Neue rechtliche Grundlage zur Einbürgerung ohne Einbürgerungstest und Nachweis von Sprachkenntnissen:

  • Sie sind im Rahmen eines Anwerbeabkommens bis zum 30. Juni 1974 in die Bundesrepublik Deutschland gekommen.
  • Sie waren Vertragsarbeitnehmer in der DDR und haben sich bis zum 13. Juni 1990 angesiedelt.
  • Sie sind in diesem Zeitraum als Ehegatten eine Gast- oder Vertragsarbeiters nachgezogen.

In nur 3 Schritten bis zum deutschen Pass

1.Kontaktaufnahme
Sie rufen an oder senden den Fragebogen an mich. Das ist kostenlos und unverbindlich
2. Beratungsgespräch
Wir vereinbaren einen Termin bei dem Sie mich über alle Einzelheiten informieren.

3. Abwicklung

Ich setze Ihren Einbürgerungsanspruch erfolgreich gegenüber den Behörden durch.

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